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Rat&Tat – Die Lehrvertragsauflösung

Die Lehrvertragsauflösung ist ein schwieriger Schritt und steht am Ende eines längeren Prozesses. Wann ist eine Lehrvertragsauflösung angezeigt? Worauf müssen Lehrbetriebe dabei achten? Welche Rolle kann die Ausbildungsberatung dabei übernehmen? Im Gespräch: Ausbildungsberaterin Sabine Tuschling.

Empfehlung bei Leistungs- oder Verhaltensauffälligkeit

  • Gespräche führen und protokollieren
  • Regelmässig Akten- bzw. Verlaufsnotizen machen
  • Leistungen in Berufsfachschule und in überbetrieblichen Kursen überprüfen
  • Auffälligkeiten frühzeitig mit der lernenden Person thematisieren
  • Zielvereinbarungen treffen: Was muss sich bis wann ändern?
  • Konsequenzen aufzeigen und schriftlich festhalten
  • Eventuell abmahnen/verwarnen

Supportangebote ausserhalb der Ausbildungsberatung  

CaseManagement Berufsbildung
Das CaseManagement Berufsbildung (CM BB) begleitet und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene (ab dem 7. Schuljahr bis zum 25. Altersjahr) mit Schwierigkeiten in mehreren Bereichen (z.B. gesundheitliche und soziale Situation usw.). Eine Anmeldung kann durch die Jugendlichen selber, deren Eltern, von Lehrpersonen oder Behörden erfolgen.

  • Case Management Berufsbildung

Berufsberatung
Die Berufsberatungs- und Informationszentren des Kantons Bern (BIZ) unterstützen Jugendliche bei der Wahl der Ausbildung und des Ausbildungsweges: mit Informationen, Beratungen, Veranstaltungen und vielfältigen Arbeitsmaterialien. Die BIZ sind auch für Eltern und Lehrpersonen da, welche die Jugendlichen bei der Berufswahl begleiten.

Fachkundige individuelle Begleitung (FiB)
Die fachkundige individuelle Begleitung richtet sich an Lernende der zweijährigen beruflichen Grundbildungen, welche Lernschwierigkeiten haben. FiB umfasst alle bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der Lernenden. Für die schulischen Angebote erfolgt die Anmeldung über die entsprechende Berufsfachschule, für den betrieblichen Teil ist der Kontakt mit der Ausbildungsberatung erforderlich.

Stützkurse
In den Stützkursen der Berufsfachschulen können leistungsschwächere Lernende den Pflichtstoff vertiefen oder einen schulischen Rückstand aufholen. Der befristete Zusatzunterricht darf einen halben Tag pro Woche nicht überschreiten. Finden Stützkurse während der Arbeitszeit statt, ist der Besuch bis zu einem halben Tag pro Woche durch den Lehrbetrieb ohne Lohnabzug zu gestatten. Die jeweilige Berufsfachschule informiert über ihr Stützkursangebot.  

Beratungs- und Coachingangebote an Berufsfachschulen
Beratungs- und Coachingangebote in den Berufsfachschulen unterstützen Lernende, ihr individuelles Lernverhalten zu reflektieren. Themen wie Selbstorganisation, Konzentration oder Prüfungsangst werden durch Vermittlung individueller Strategien angegangen. Zusätzlich bieten viele Schulen Beratungen zu anderen Themen an (bspw. medizinische oder psychologische Beratung). Die jeweilige Berufsfachschule informiert über ihr Angebot.

Jede Woche erscheint in Berner Tageszeitungen der «Einsteiger» – ein redaktioneller Beitrag zu den Themen Berufswahl, Berufsbildung, Mittelschulbildung, Weiterbildung.

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