Berufsbildende können Lernende weiterhin auch bei Kurzarbeit ausbilden. Das haben beide Kammern das Eidgenössischen Parlaments beschlossen. Die Begründung: Befinden sich Berufsbildende wegen Kurzarbeit nicht im Betrieb, besteht die Gefahr, dass Lernende nicht angemessen ausgebildet werden. Mit dem Entscheid des Parlaments wird eine entsprechende Ausnahmeregelung aus der Zeit der Pandemie dauerhaft im Gesetz verankert.