Über die Feiertage herrscht in vielen Branchen Hochbetrieb. Das bedeutet nicht selten: Überstunden, Abend- oder Sonntagsarbeit. Aber Achtung: Für Lernende unter 18 gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Der Berufsbildungsbrief stellt die wichtigsten vor.
Rolf Marti
Jugendliche Arbeitnehmende unter 18 Jahren sind vom Arbeitsgesetz besonders geschützt.
- Arbeitszeit: Die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt 9 Stunden (Details).
- Ruhezeit: Die Ruhezeit beträgt mindestens 12 aufeinanderfolgende Stunden (Details).
- Feierabend: Der Arbeitstag muss spätestens um 22 Uhr enden (bei Jugendlichen unter 16 Jahren um 20 Uhr). Am Abend vor der Berufsfachschule oder dem überbetrieblichen Kurs um 20 Uhr.
- Nacht- und Sonntagsarbeit: Nacht- und Sonntagsarbeit sind verboten. Für einige Branchen gelten Ausnahmeregelungen (Details Nachtarbeit, Details Sonntagsarbeit).
- Überzeitarbeit: Überzeitarbeit ist verboten – ausgenommen bei Betriebsstörungen in Folge höherer Gewalt (Details).
- Freier Halbtag: Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als 5 Tage verteilt, muss allwöchentlich ein freier Halbtag gewährt werden (Details)
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