Jugendliche sollen genügend Zeit für einen sorgfältigen Berufswahl haben – also nicht durch einen zu früh angesetzte Selektion unter Druck gesetzt werden. Die Akteure der Berufsbildung haben sich daher für die Lehrstellenvergabe auf folgendes Commitement geeinigt:
- Lehrstellen werden frühestens ab August des Jahres vor Lehrbeginn ausgeschrieben.
- Lehrverträge werden frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen.
- Lehrverträge werden frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigt.
Dieses Vorgehen wirkt übereilten Vertragsabschlüssen und damit der Gefahr von Lehrvertragsabbrüchen entgegen. Und es beugt einem unfairen Wettbewerb unter den Lehrbetrieben vor.