Die Bundesverwaltung hat ein Merkblatt zu flexiblen Arbeitsformen erarbeitet. Es enthält die wichtigsten Informationen für Ausbildende von Lernenden. Im Gespräch mit Adrian Haldemann, Leiter Berufliche Grundbildung in der Bundesverwaltung.
Peter Brand
Herr Haldemann, was war der Anlass, das mobile Arbeiten für die Lernenden der Bundesverwaltung zu regeln?
Die Arbeitswelt hat sich verändert und stellt neue Anforderungen, denen wir gerecht werden müssen. Es ist daher wichtig, dass die Lernenden Erfahrungen mit dieser Arbeitsform sammeln können. Bereits vor der Pandemie konnten bei uns Lernende der Informatik und der Telekommunikation vereinzelt mobil arbeiten. Vor allem diejenigen, die in Projekte eingebunden waren. In der Pandemie wurde Homeoffice zur Pflicht. Wir hatten das Bedürfnis, verbindliche Regeln für die Zeit danach aufzustellen. Diese liegen nun mit dem Merkblatt vor und gelten für alle unsere Lernenden im Kanton Bern.
Was sieht die Regelung konkret vor – in welcher Form und Ausprägung ist mobiles Arbeiten künftig möglich?
Grundsätzlich besteht weder ein Anspruch noch eine Pflicht, in dieser Form arbeiten zu können. Sie soll für die Lernenden kein Müssen, sondern ein Dürfen sein. Mobiles Arbeiten wird punktuell und gezielt eingesetzt – und immer in Absprache mit den Berufsbildenden. Bei uns sind die Lernenden mehrheitlich mit Laptop ausgerüstet. Sie haben somit ihr Büro immer dabei und können bei Bedarf zuhause, unterwegs, in einem Coworking oder einem anderen Bundesamt arbeiten.
Haben alle Lernenden die Möglichkeit zu mobilem Arbeiten – oder nur Lernende bestimmter Berufe?
Angesprochen sind in erster Linie Lernende des KV und der IT. Sie müssen solche Erfahrungen machen können, um arbeitsmarktfähig zu sein. Für die Lernenden aus den zahlreichen handwerklichen Berufen der Bundesverwaltung kommt diese Regelung hingegen nicht zum Tragen. Ihre Arbeit verlangt Anwesenheit an einem bestimmten Arbeitsplatz.
Flexible Arbeitsformen bringen aufgrund der örtlichen Distanz eine erhöhte Betreuungs- und Fürsorgepflicht. Wie werden ihr die Ausbildenden gerecht?
Die Lernenden sind immer noch mehrheitlich im Betrieb. Somit ist die Beziehung zwischen Ausbildenden und Lernenden nach wie vor gegeben. Ist jemand beispielsweise statt drei nur zwei Tage im Büro, ist die Betreuung trotzdem sichergestellt – zumal der Kontakt problemlos per Videotelefonie aufrechterhalten werden kann.
Gibt es Vorgaben für den Ort, an dem die Lernenden ihre Arbeitsleistung erbringen?
Die Gesundheit hat bei uns einen hohen Stellenwert. Die Lernenden müssen uns schriftlich bestätigen, dass sie diese zuhause gewährleisten und wenn nötig belegen können. Sollte kein geeigneter privater Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, kommt allenfalls ein Coworking oder ein Einsatz in einem anderen Bundesamt in Frage. Wie Sie sehen, ist mobiles Arbeiten für uns nicht gleich Homeoffice. Wir fassen den Begriff weiter.
Können Sie bereits abschätzen, in welchem Mass die Bundesämter und die Lernenden mobiles Arbeiten nutzen werden?
Die Rückmeldungen auf die neue Regelung waren mehrheitlich positiv. Das Merkblatt gibt allen Beteiligten Sicherheit. Wie gross das Interesse der Lernenden selbst ist, lässt sich noch nicht zuverlässig abschätzen. Ich freue mich, wenn sie mobiles Arbeiten einfordern und die Ausbildenden Hand für eine zielführende Lösung bieten.
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