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Der Tipp – Die Schutzausrüstung bezahlt der Lehrbetrieb

Am Arbeitsplatz ist Sicherheit Pflicht. Die Betriebe müssen ihren Mitarbeitenden daher die persönliche Schutzausrüstung (PSA) kostenlos zur Verfügung stellen – also selbstredend auch den Lernenden.

Rolf Marti

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird von Lernenden und Lehrbetrieben immer wieder mit der Frage konfrontiert, wer den Schutzhelm, die Sicherheitsschuhe, den Gehörschutz oder andere Gegenstände der PSA bezahlen muss. Die Frage ist einfach zu beantworten: der Lehrbetrieb.

Klare Rechtslage

Gesetz und Verordnung verlangen, dass die Arbeitgebenden den Arbeitnehmenden die PSA zur Verfügung stellen – und sie auch bezahlen. In Artikel 90 der «Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten» steht: «Der Arbeitgeber trägt die Kosten der von ihm zu treffenden Massnahmen zur Wahrung der Arbeitssicherheit sowie diejenigen allfälliger Zwangsmassnahmen». Die Arbeitgebenden haben weiter dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden ihre PSA jederzeit bestimmungsgemäss verwenden. Andererseits sind die Arbeitnehmenden verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellten PSA zu benützen und ihre Wirksamkeit nicht zu beeinträchtigen. Die PSA umfasst alle Geräte und Mittel, die dazu dienen, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehören Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Atemschutzmasken und andere spezialisierte Schutzausrüstungen je nach Arbeitsumfeld.

Tipps der Suva

Auf der Website der Suva werden die einzelnen Bereiche der Schutzausrüstung beschrieben. Die Suva hat auch viele weiterführende Informationen zum Thema zusammengestellt – von den rechtlichen Grundlagen über den Einkauf und die Wartung bis zu Tipps für die Instruktion der Mitarbeitenden.

  • Rechtliche Grundlagen

  • Weitere Informationen und Tipps

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