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Probezeitverlängerung – Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt muss zustimmen

Jedes Lehrverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Sie dient dazu, dass sich beide Parteien besser kennenlernen und ihre Entscheidung noch einmal überdenken können. Die Probezeit dauert mindestens einen Monat. Empfohlen wird jedoch die rechtlich zulässige Dauer von drei Monaten.

In begründeten Fällen kann die Probezeit bis auf sechs Monate verlängert werden. Dies setzt jedoch die Zustimmung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts voraus. Das Gesuch muss vor Ablauf der vereinbarten Probezeit und im Einvernehmen beider Parteien eingereicht werden. Das entsprechende Formular steht als Download zur Verfügung (siehe Link unten).

Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit einseitig mit einer Frist von sieben Tagen aufgelöst werden. Danach ist eine Auflösung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In Konfliktsituationen sollte die Ausbildungsberatung beigezogen werden.
 

  • Formular Probezeitverlängerung

  • Ausbildungsberatung

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