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Probezeitverlängerung – So gehen Lehrbetriebe richtig vor

Die Probezeit eines Lehrverhältnisses dauert mindestens einen Monat. Empfohlen wird jedoch die zulässige Dauer von drei Monaten. Bestehen nach Ablauf der vereinbarten Frist noch Unsicherheiten, kann die Probezeit auf insgesamt sechs Monate verlängert werden. Der Berufsbildungsbrief zeigt, wie Lehrbetriebe dabei richtig vorgehen.

Rolf Marti

Jedes Lehrverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Sie dient dazu, dass sich beide Parteien besser kennenlernen und ihre Entscheidung noch einmal überdenken können. Gibt es nach der vereinbarten Probezeit noch Zweifel – seitens der Lernenden oder des Lehrbetriebs – kann die Probezeit verlängert werden. Die folgenden Punkte sind dabei zu beachten.

Formales Vorgehen

Eine Probezeitverlängerung muss schriftlich begründet werden und setzt das gegenseitige Einverständnis beider Vertragsparteien (bei Minderjährigen gesetzliche Vertretung) sowie die Zustimmung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (MBA) voraus. Das Gesuch muss vor Ablauf der vereinbarten Probezeit über das Lehrbetriebsportal eingereicht werden .

Ziele vereinbaren

Für die verlängerte Probezeit sollten schriftlich klare Lernziele formuliert werden – am besten nach dem SMART-Prinzip: spezifisch (eindeutig und klar formuliert), messbar (überprüfbare Kriterien), akzeptiert (motivierend für alle Beteiligten), realistisch (in der gesetzten Zeit erreichbar) und terminiert (innerhalb klarer Fristen). Besser als «Mehr Zeit für die Aufgaben der Berufsfachschule aufwenden» ist also «Die nächsten drei Monate lerne ich täglich mindestens 30 Minuten für die Berufsfachschule – damit mein Notendurchschnitt steigt».

Entwicklung überprüfen

In der verlängerten Probezeit sind zusätzliche Standortgespräche wichtig. Sie sollten zu Beginn fix eingeplant werden. In diesen Gesprächen kann die Entwicklung reflektiert und können die Ziele justiert werden. So erkennen beide Parteien frühzeitig, ob das Lehrverhältnis fortgesetzt werden kann oder ob eine andere Lösung sinnvoll ist. Wichtig: Diese Standortgespräche sollten im Hinblick auf die Entscheidung dokumentiert werden.

Vertragsauflösung während der Probezeit

Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit durch beide Lehrvertragsparteien einseitig mit einer Frist von sieben Tagen aufgelöst werden. Danach ist eine Auflösung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Bei Fragen oder in Konfliktsituationen sollte die Ausbildungsberatung beigezogen werden.

Vertragsauflösung zum Ende der Probezeit

Sollten eine oder beide Parteien zum Schluss kommen, dass der Lehrvertrag bei Ablauf der verlängerten Probezeit nicht fortgesetzt wird, kann nach wie vor einseitig innert 7 Tagen gekündigt werden. Das MBA muss unverzüglich informiert werden. Weitere Informationen zur Vertragsauflösung gibt es auf der Website berufsbildung.ch.  

  • Lehrbetriebsportal

  • Ausbildungsberatung

  • Vertragsauflösung

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