Die Nutzung des privaten Handys sorgt in vielen Lehrbetrieben für Konflikte. Das muss nicht sein. Klare Regeln und gezielte Vorkehrungen entspannen die Situation – für Lernende und Berufsbildende.
Rolf Marti
Das Handy ist für Jugendliche (und Erwachsene) zum ständigen Begleiter geworden – auch während der Arbeit. Für viele Lernende ist es selbstverständlich, allzeit erreichbar zu sein, laufend die Posts in den Sozialen Medien sowie den Chatverlauf ihrer Messengerdienste zu checken. Am Arbeitsplatz ist das nicht nur störend; es kann die Arbeitsleistung und den Lernerfolg beeinträchtigen. Viele Berufsbildende empfinden es zudem als respektlos, wenn der Fokus ihrer Lernenden primär beim Smartphone und weniger bei der Arbeit liegt. Die Folgen sind zwischenmenschliche Spannungen und nicht selten Disziplinarmassnahmen. Mehr noch: Es gab auch schon Lehrvertragsauflösungen, weil der Handykonflikt nicht gelöst werden konnte.
Klare Regeln helfen
Die Kompetenz, verantwortungsvoll mit dem Handy bzw. mit digitalen Medien umzugehen, will gelernt sein. Lehrbetriebe können dazu beitragen, dass ihre Lernenden diese Kompetenz erwerben. Das setzt voraus, dass sie klare Regeln für die Handynutzung definieren. Diese müssen für alle nachvollziehbar sein und konsequent umgesetzt werden. Idealerweise werden die Regeln gemeinsam mit den Lernenden erarbeitet und in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Das steigert die Akzeptanz. Was nicht ans Ziel führt, sind strikte Handyverbote ohne nachvollziehbare Begründung. Widerstand und Umgehungsstrategien sind in diesem Fall vorprogrammiert.
Tipps für die Umsetzung
Entscheidend ist, dass die Lernenden wissen, wann und wo sie ihr Handy privat nutzen dürfen – zum Beispiel ausschliesslich in den Pausen oder in bestimmten Zonen. Hilfreich können Handyboxen bzw. feste Ablageorte sein, wo das private Gerät während der Arbeitszeit versorgt wird. So ist es am Arbeitsplatz nicht greifbar. Ebenso wichtig: Die Berufsbildenden und das Team müssen ihre Vorbildfunktion wahrnehmen. Wer selbst ständig aufs Display schaut, wird die Regeln nicht durchsetzen können. Klar, dass es zu jeder Regel Ausnahmen gibt. Erwartet jemand einen wichtigen Anruf, darf das Handy auch mal in einem Zeitfenster «scharfgestellt» sein, wo dies sonst nicht zulässig ist. Aber dann muss dies klar deklariert werden. Schliesslich lohnt es sich, die Medienkompetenz der Lernenden zu fördern, indem das Thema «Digitale Ablenkung» an Einführungstagen oder in Workshops reflektiert wird.
Soziale Medien am Arbeitsplatz
Instagram, TikTok, WhatsApp und Co. sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Jugendliche und junge Erwachsene verbringen besonders viel Zeit in diesen sozialen Netzwerken. Was bedeutet das für den Arbeitsplatz? Gesundheitsförderung Schweiz hat Zahlen und Fakten sowie Hintergrundinformationen und praxisnahe Tipps zum Umgang mit Sozialen Medien im beruflichen Kontext zusammengestellt.
Rechtslage
Ein Lehrbetrieb darf den Gebrauch des privaten Smartphones am Arbeitsplatz verbieten bzw. den Umgang damit einschränken (gestützt auf Art. 321d OR). Ein Verbot muss jedoch nachvollziehbar, verhältnismässig und klar geregelt sein. Verbot und Einschränkungen müssen schriftlich im Lehrlingsreglement, einer Hausordnung oder direkt im Lehrvertrag (bzw. einem Anhang) festgehalten werden. Nur so sind sie im Konfliktfall durchsetzbar.
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