Sind Lernende in der EFZ-Grundbildung überfordert, kann der Wechsel in die EBA-Grundbildung sinnvoll sein. So gehen Lehrbetriebe das Thema zielführend an.
Rolf Marti

Trotz sorgfältiger Auswahl kann es vorkommen, dass Lernende in der EFZ-Grundbildung überfordert sind. Lehrbetriebe sollten dies frühzeitig erkennen und reagieren. Das bedingt eine enge Begleitung der Lernenden mit regelmässigen Standortgesprächen – insbesondere im ersten Halbjahr der Lehre.
Stützmassnahmen einleiten
Überforderung in Berufsfachschule oder Betrieb gefährdet den Ausbildungserfolg. Das Thema sollte daher frühzeitig und offen angesprochen werden. Das schafft Vertrauen. Auf dieser Grundlage können Massnahmen wie Zielvereinbarungen, betriebliche Förderung, schulische Stütz- und Förderkurse oder Lern- und Aufgabenhilfe ergriffen werden. Der Austausch zwischen Lehrbetrieb, Berufsfachschule sowie dem Berufsbildungsamt ist dabei zentral. Bei persönlichen oder gesundheitlichen Problemen sollten externe Fachpersonen einbezogen werden.
Stufenwechsel vorbereiten
Wirken die Unterstützungsmassnahmen nicht, kann der Wechsel vom EFZ ins EBA geprüft werden. Lernende, Erziehungsberechtigte und Ausbildungsverantwortliche sollten dabei am selben Strang ziehen. Auch hier hilft transparente Kommunikation. Rechtlich bedeutet der Stufenwechsel eine Lehrvertragsauflösung. Die Ausbildungsberatung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts muss deshalb beigezogen werden. Ein Wechsel vom EFZ ins EBA ist nur möglich, wenn die EBA-Ausbildung noch mindestens ein Jahr dauert.
Stufenwechsel umsetzen
Ein Stufenwechsel ist grundsätzlich per Ende des ersten oder des zweiten Semesters möglich (Details siehe Merkblatt im Kasten). Die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten.
- Lernende, Erziehungsberechtigte und Ausbildungsverantwortliche entscheiden sich gemeinsam für den Wechsel und informieren die Ausbildungsberatung.
- Bleiben die Lernenden im Lehrbetrieb, kann der Stufenwechsel über die Rubrik «Lehrverhältnisse» vorgenommen werden. Klicken Sie dafür auf die drei Punkt neben dem entsprechenden Lehrverhältnis und wählen Sie «Lehrvertrag umwandeln». Dies erfolgt über das Lehrbetriebsportal. Erfolgt ein Lehrbetriebswechsel, muss der EFZ-Lehrvertrag aufgelöst und im neuen Lehrbetrieb ein EBA-Vertrag mit Fortsetzung erstellt werden.
Zweite Chance nutzen
Der Stufenwechsel ist eine zweite Chance. Die Lernenden erlangen stressfreier einen ersten Berufsabschluss und können später das EFZ nachholen. Sollte die Leistungsfähigkeit nur vorübergehend eingeschränkt sein – beispielsweise durch persönliche Umstände –, kann alternativ das erste Lehrjahr der begonnenen EFZ-Lehre wiederholt werden. Auch in diesem Fall ist die Ausbildungsberatung beizuziehen.
Merkblatt zum Stufenwechsel
Das Merkblatt des MBA informiert über die gesetzlichen Grundlagen eines Stufenwechsels und zeigt, zu welchem Zeitpunkt der EFZ-Lehre der Wechsel in die EBA-Lehre möglich ist.Lehrbetriebsportal.
Fragen zum Stufenwechsel?
Die Ausbildungsberatung hilft weiter. Hier gelangen Sie zur zuständigen Beratungsperson.
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