1971 erschien der erste «Brief an das Lehrgeschäft» – der Vorläufer des heutigen Berufsbildungsbriefs. Er formulierte einen Anspruch, der sinngemäss bis heute gilt: «Zur zeitgemässen Formation der jungen Menschen gehören u. a. eine gute und stete Information der Lehrbetriebe und der Ausbilder».
Rolf Marti
Der erste «Brief an das Lehrgeschäft» war noch ein richtiger Brief: auf Papier gedruckt und per Post zugestellt. Das Internet gab es noch nicht, obwohl die USA bereits 1969 erste Versuche unternommen hatten, Grossrechner über Fernleitungen zu verbinden. Fünfzig Jahre später klappt’s, weshalb der Berufsbildungsbrief heute als Online-Magazin erscheint.
Gegenüber damals hat sich nebst dem Informationsträger auch die Tonalität verändert. So war im ersten Brief etwa Folgendes zu lesen: «Nehmen Sie sich für die Berufserziehung Ihrer Lehrlinge und Lehrtöchter bewusst mehr Zeit als bisher!» Weiter: «Falls Sie sich diese für die Betreuung der Lehrlinge oder Lehrtöchter nötige Zeit nicht persönlich nehmen können, empfehlen wir Ihnen, einen für diese Betreuung Verantwortlichen zu ernennen. Nur der geduldige, einfühlende, sachkundige, zuverlässige Mann ist hierfür gut genug!»
Unter dem Titel «Und nun noch etwas sehr Konkretes» vermeldet der Brief: «Zur gediegenen Berufseinführung gehört selbstverständlich auch die betriebliche Vorsorge gegen die Folgen von Unfall und Krankheit.» Die «Verordnung über die Kranken- und Unfallversicherung für Lehrlinge» war auf 1. April 1971 in Kraft getreten. Die Lehrbetriebe werden angehalten , «die Verordnung in ihren Einzelheiten zu studieren und die sich aufdrängenden Massnahmen umgehend in die Wege zu leiten. Ein fehlender Versicherungsschutz könnte sich für beide Lehrvertragsparteien verhängnisvoll und kostspielig auswirken!»
Wir lernen: Die Zeiten ändern. Was bleibt: Es lohnt sich, den Berufsbildungsbrief zu lesen …
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