Lernende sind besonders häufig von sexueller Belästigung betroffen. Lehrbetriebe müssen jedem Hinweis nachgehen – und haben präventive Pflichten. Sara Grädel vom Rechtsdienst des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (MBA) erklärt, was Lehrbetriebe zum Thema wissen sollten.
Rolf Marti

Wie definieren Sie «sexuelle Belästigung»?
Dazu zählt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das von einer Seite unerwünscht ist oder die Person aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität herabwürdigt. Die Bandbreite reicht von sexistischen oder anzüglichen Bemerkungen über unerwünschte Berührungen bis zu Drohungen, sexuellen oder körperlichen Übergriffen und Vergewaltigungen. Entscheidend ist, wie die betroffene Person das Verhalten wahrnimmt – nicht die Absicht der anderen Person.
Das Gesetz verpflichtet Betriebe, ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung zu schützen. Was müssen sie vorkehren?
Erstens: Sie müssen sexueller Belästigung vorbeugen. Dazu gehört, dass sie in einem Grundsatzdokument festhalten, dass Verletzungen der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz nicht toleriert werden. Alle Mitarbeitenden müssen regelmässig zum Thema sensibilisiert und über die Haltung des Betriebs informiert werden. Zudem müssen sie eine interne oder externe Vertrauensperson benennen, an die sich Betroffene wenden können. Zweitens: Die Betriebe müssen jedem Hinweis sofort nachgehen. Das bedeutet: Mit vermeintlichen Opfern und Tatpersonen sprechen, gegebenenfalls Sanktionen treffen oder eine externe Untersuchung einleiten.
Müssen Betriebe in Bezug auf Lernende spezifische Schutzmassnahmen treffen?
Für alle Mitarbeitenden gelten dieselben rechtlichen Vorgaben. Gegenüber Lernenden besteht jedoch eine erhöhte Fürsorge- oder Sorgfaltspflicht.
Trotz Vorkehrungen: Viele Lernende erleben sexuelle Belästigung. Wie oft kommt das vor?
Laut einer Studie des Bundes wurde ein Drittel aller Arbeitnehmenden im Laufe ihres Berufslebens sexuell belästigt. Lernende – insbesondere junge Frauen – sind häufiger betroffen.
Wie verhalten sich Lernende bei einem Vorfall am besten?
Die beste Wirkung erzielt ein klares «Nein» oder «Stopp». Allerdings ist es nicht einfach, in der Situation richtig zu reagieren. Viele Betroffene sind überrumpelt oder haben Angst, sich zu wehren. Sexuelle Belästigung geht häufig mit einem Machtgefälle einher. Wird der Moment verpasst, sollten sich Betroffene an eine Vertrauensperson oder eine Fachstelle wie die Beratungsstelle der Berufsfachschule oder die Opferhilfe wenden. Sie können sich auch bei der Ausbildungsberatung des MBA melden.
Wie gehen Lehrbetriebe richtig vor, wenn ein Vorfall gemeldet wird?
Jede Belästigung muss sofort gestoppt werden. Es ist wichtig, dass man ein klares und strukturiertes Vorgehen wählt. Bleibt der Betrieb untätig, muss er mit finanziellen Konsequenzen rechnen, sollte die betroffene Person klagen. Sie geniesst Kündigungsschutz bis zu sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens. Hinzu kommen Gerichtskosten und allenfalls Entschädigungszahlungen.
Gibt es bezüglich Vorgehen No-Gos?
Ja: Nichtstun, verharmlosen oder die Schuld bei den Opfern suchen: «Reagier doch nicht so empfindlich» oder «Wenn du so rumläufst …». Und: Das vermeintliche Opfer und die vermeintliche Tatperson dürfen nicht gemeinsam angehört werden.
Bietet das MBA Unterstützung an?
Wir beraten sowohl Lehrbetriebe als auch Lernende und stellen eine Vorlage für ein Grundsatzdokument zum Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz zur Verfügung, das die Betriebe adaptieren können. Wir beaufsichtigen aber auch die Lehrverhältnisse. Das bedeutet: Wir sprechen getrennt mit den Parteien und entscheiden, welche Massnahmen angezeigt sind. In der Regel finden wir gute Lösungen. Im schlimmsten Fall können wir dem Betrieb die Bildungsbewilligung entziehen.
Wo lernen Verantwortliche, im Ereignisfall souverän zu agieren?
Sie können sich von einer internen Stelle wie der HR-Abteilung oder einer externen Beratungsstelle, der Ausbildungsberatung oder der kantonalen Fachstelle für die Gleichstellung beraten lassen. Letztere bietet auch Schulungen an.
Meine Grenzen sind deine Grenzen
Die Kampagne «Meine Grenzen sind deine Grenzen» des Kantons Bern informiert und sensibilisiert Jugendliche in Berufsbildung und Mittelschulen. Sie erklärt, was sexuelle Belästigung ist, wie sich Betroffene wehren und wo sie kostenlose Beratung und rechtliche Unterstützung erhalten. mehr
Merkblatt für Lehrbetriebe
Ein Merkblatt von berufsbildung.ch vermittelt eine kompakte Übersicht zum Thema «sexuelle Belästigung». Es erklärt die vorgeschriebenen Präventionsmassnahmen, enthält Handlungsempfehlungen und führt Gesetzesartikel sowie Links zu weiterführenden Informationen und zu Beratungsangeboten auf. Merkblatt
Vorgehen im Ereignisfall
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau hat eine schematische Übersicht erstellt, in welchen Schritten Betriebe bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vorgehen sollten. Übersicht
Kursangebot für Betriebe
Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern bietet einen praxisnahen Weiterbildungskurs an, der Berufsbildende, HR-Verantwortliche, Führungs- und Vertrauenspersonen befähigt, Betroffene sexueller Belästigung am Arbeitsplatz fachgerecht zu beraten und zu unterstützen. Der Kurs wird auf Deutsch geführt. mehr
Vorlage Grundsatzdokument
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt hat eine Vorlage für ein «Grundsatzdokument zum Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz» erstellt, das die Betriebe adaptieren können. Grundsatzdokument.(Download)
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