Grenzüberschreitungen im Lehrbetrieb sind belastend – insbesondere für Lernende. Wie sollen sie reagieren? Wo erhalten sie Unterstützung? Welche Verantwortung trägt der Lehrbetrieb? Im Gespräch mit Katrin Reusser, Ausbildungsberaterin beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt und Fachbereichsleiterin Technik, Bau und Natur.
Das müssen Lehrbetriebe wissen
Arbeitgebende Betriebe sind für den Schutz ihrer Mitarbeitenden und Lernenden vor sexueller Belästigung verantwortlich. Das Gesetz (Obligationenrecht, Arbeitsgesetz, Gleichstellungsgesetz) verlangt folgende präventiven Massnahmen:
- eine Beschreibung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz;
- eine entschiedene Stellungnahme der Geschäftsleitung dagegen;
- eine Auflistung der Sanktionen für belästigende Personen;
- Unterstützungsangebote (z. B. interne Vertrauenspersonen oder externe Anlaufstellen).
Die präventiven Massnahmen, Zuständigkeiten und klare Abläufe müssen in einem internen Papier (Schutzkonzept) festgehalten und bekannt gemacht werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat eine Checkliste erstellt, mit der die Betriebe den Stand ihrer Präventionsmassnahmen überprüfen können. Zudem hat es eine Broschüre zum Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz publiziert.
Musterreglement und Merkblatt für Mitarbeitende
Betriebe, die noch keine interne Regelung formuliert haben, können sich am Musterreglement orientieren. Zur Information der Mitarbeitenden steht ein Mustermerkblatt zur Verfügung. Beide Dokumente können individualisiert werden (Kontaktangaben der internen Vertrauensperson, Firmenlogo usw.).
Beratung und weitere Informationen
- www.belaestigt.ch (Beratung für Betroffene)
- Eidgenössisches Büro für Gleichstellung
- Kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern
- SDBB-Merkblatt «Sexuelle Belästigung»: Download
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