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Rat&Tat – Standortgespräch im Lehrbetrieb

Wenn es in einem Lehrverhältnis zu Schwierigkeiten kommt, ist ein Standortgespräch angezeigt. Was kann es bewirken? Wie bereitet man sich vor? Im Gespräch mit Gabriel Bolliger vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

Standortgespräch im ersten Lehrjahr

Vor Beginn des zweiten Lehrjahrs ist es sinnvoll, mit den Lernenden ein Standortgespräch zu führen – egal, ob es rund läuft oder nicht. In einigen Berufen sieht die Bildungsverordnung dies zwingend vor. Der Name ist Programm: Das Standortgespräch zeigt den Lernenden, ob sie auf Kurs sind, was sie gut machen und wo sie zulegen sollten. Kurz: Wo sie stehen. Das ist wichtig im Hinblick auf die Fortsetzung der Lehre bzw. den Übertritt ins zweite Lehrjahr.

Im Standortgespräch können problematische Situationen und entsprechende Massnahmen in einem strukturierten Gespräch erörtert werden. Dabei ist es wichtig, dass die Berufsbildenden klare Erwartungen formulieren, Ziele definieren (smart) und mögliche Konsequenzen beim Verfehlen der Ziele offenlegen. Das schafft Transparenz und ermöglicht es, Fortschritt zu erkennen, die Ziele zu justieren oder aber Konsequenzen zu ziehen.

Werden tiefgreifende Konsequenzen wie ein Stufenwechsel oder eine Lehrvertragsauflösung in Betracht gezogen, müssen bei minderjährigen Lernenden zwingend die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter eingebunden werden. Beim Vollzug solcher Konsequenzen ist auch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu informieren.

Der Bildungsbericht

Hintergrundinformationen zum Bildungsbericht liefert die Rat&Tat-Ausgabe vom Dezember 2022.  

  • Rat&Tat zum Bildungsbericht

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