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Rat&Tat – Sicher durch die Lehre

Jedes Jahr verunfallen rund 23 000 Lernende am Arbeitsplatz – drei davon tödlich. Wie Lehrbetriebe ihre Lernenden optimal schützen, weiss Caroline Marfurt. Sie ist bei der SUVA verantwortlich für die Kampagne «Sichere Lehrzeit».

Gefährliche Arbeiten – Bildungsplan Anhang 2

Zu jedem Bildungsplan gibt es den Anhang 2: «Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes». Er enthält verbindliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen für Lernende und regelt, welche gefährlichen Arbeiten Lernende ausführen dürfen – und unter welchen Bedingungen.

Gemäss Arbeitsgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren keine gefährlichen Arbeiten ausführen. Für Jugendliche ab 15 Jahren kann der Bund in den Bildungsverordnungen Ausnahmen vorsehen, sofern diese für die Ziele der beruflichen Grundbildung unentbehrlich sind.

Was sind gefährliche Arbeiten?

Gefährliche Arbeiten können ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, Gesundheit, Ausbildung und Sicherheit der Jugendlichen sowie deren physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen. Der Bund legt fest, welche Arbeiten nach Erfahrung und Stand der Technik als gefährlich gelten.

Wie wird das in der Praxis umgesetzt?

Lernende ab 15 Jahren können entsprechend ihrem Ausbildungsstand für die gefährlichen Arbeiten eingesetzt werden, sofern die begleitenden Massnahmen eingehalten werden. Diese sind im Anhang 2 des Bildungsplans definiert und werden alle fünf Jahre aktualisiert. Berufsbildenden müssen entsprechend handeln. Sie sind mit der Unterzeichnung des Lehrvertrags für die Sicherheit der Lernenden verantwortlich. Welche Massnahmen im jeweiligen Beruf gelten, zeigt die Website des SBFI (siehe Linkliste unten).

Warum ist der Bildungsplan Anhang 2 so wichtig?

Lernende befinden sich in einer besonders verletzlichen Phase: Sie sind oft unsicher und überschätzen sich leicht. Lernende haben ein doppelt so hohes Unfallrisiko wie alle anderen Arbeitnehmenden. Deshalb ist der Bildungsplan Anhang 2 entscheidend. Wer die Sicherheitsmassnahmen gesetzeskonform umsetzt, schafft ein sicheres Lernumfeld und verbessert die Ausbildungsqualität.

  •  Begleitende Massnahmen pro Beruf (SBFI)

  • Jugendarbeitsschutz (SBFI)

Informationen und Tools für Lehrbetriebe

Die Suva unterstützt Lehrbetriebe dabei, Sicherheit und Gesundheitsschutz nachhaltig in die Ausbildung zu integrieren. Das Angebot reicht von Workshops über digitale Lernmodule, Erklärvideos und Checklisten bis hin zu Arbeitsblättern für Berufsbildende und Lernende. Die Materialien sind kostenlos und lassen sich flexibel in den Lehralltag integrieren.

Tipps und Anleitungen für Lernende

Die SUVA-Kampagne «Sichere Lehrzeit» richtet sich auch direkt an Lernende. Interaktive Lernmodule, Erklärvideos und Tipps zeigen, wie sich Lernende im Betrieb vor typischen Gefahren schützen. Die Inhalte eignen sich sowohl zur persönlichen Vorbereitung als auch zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung.  

Persönliche Schutzausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung ist ein zentraler Bestandteil der Unfallprävention am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, die erforderliche Ausrüstung bereitzustellen, Arbeitnehmende müssen sie sachgemäss verwenden. Die SUVA stellt dazu auf ihrer Website Schulungsmaterial, Praxisbeispiele und Empfehlungen zur Umsetzung im Betrieb bereit.

Die Schutzausrüstung bezahlt der Lehrbetrieb

Immer wieder melden sich Lernende beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt, weil sie für ihre Schutzausrüstung selbst aufkommen sollen. Die Rechtslage ist klar: Die Kosten für die Schutzausrüstung trägt der Lehrbetrieb.

Jede Woche erscheint in Berner Tageszeitungen der «Einsteiger» – ein redaktioneller Beitrag zu den Themen Berufswahl, Berufsbildung, Mittelschulbildung, Weiterbildung.

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